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   VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02, 148/02   

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https://dejure.org/2005,21576
VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02, 148/02 (https://dejure.org/2005,21576)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.09.2005 - VerfGH 115/02, 148/02 (https://dejure.org/2005,21576)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. September 2005 - VerfGH 115/02, 148/02 (https://dejure.org/2005,21576)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    Das ist anzunehmen, wenn die erledigte Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff ein besonderes bedeutsames Grundrecht betrifft bzw. besonders belastend ist (Beschluß vom 28. Mai 2004 - VerfGH 81/02 - zum Bundesrecht BVerfGE 9, 89 ; 33, 247 ; 50, 244 ; 81, 138 ; 91, 125 ; 98, 169 ; 104, 220 ).

    Da angesichts dieser Vorschrift die Maßstäbe für die Weitergabe von im Prozeßkostenhilfeverfahren gemachten Angaben über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse geklärt sind, fehlt die besondere Voraussetzung der grundsätzlichen Bedeutung, unter der ein Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise bejaht werden könnte (zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 98, 169 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    (1.) Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (Beschluß vom 19. März 1998 - VerfGH 21/97 - JR 1998, 454 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    bb) Die Berufung auf Art. 10 Abs. 1 VvB, der verletzt ist, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (Beschluß vom 19. März 1998 - VerfGH 21/97 - JR 1998, 454 ; zum Bundesrecht vgl. BVerfGE 89, 1 ), bleibt ebenfalls ohne Erfolg.

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 73/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung erheblichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    Denn Art. 15 Abs. 1 VvB gewährt keinen Schutz dagegen, daß das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (Beschluß vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NJW-RR 2000, 1609).

    Art. 15 Abs. 1 VvB gewährt allerdings keinen Schutz dagegen, daß das Gericht Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt, und das Gericht muß sich in den Entscheidungsgründen auch nicht mit jedem Einzelvorbringen auseinandersetzen (Beschluß vom 24. August 2000 - VerfGH 73/99 - NJW-RR 2000, 1609).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2024 - C-4/23

    Mirin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV

    19 C-148/02, im Folgenden: Urteil Garcia Avello, EU:C:2003:539.
  • VG Berlin, 15.06.2010 - 23 A 242.08

    Kanadische Ehe zwischen Männern ist im Melderegister als Lebenspartnerschaft

    Anders als in den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Namensrecht (Urteile vom 2. Oktober 2003, Rs. 148/02, "Garcia Avello", und vom 14. Oktober 2008, Rs. C-353/06, "Grunkin", jeweils Juris) kommt dem Familienstand im Rechtsverkehr kein großes Gewicht zu.
  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2004 - 1 G 3915/04

    D (A), Türken, Asylberechtigte, Ausweisung, Straftäter, Schwere räuberische

    1/80 setzt daher voraus, dass eine konkrete Gefahr neuer erheblicher Störungen vorliegt, die von erheblichem Gewicht sein müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.07.1997 InfAuslR. 1998, 4; HessVGH, Beschl. v. 15.03.2002, Az.: 12 TG 148/02).
  • OVG Sachsen, 22.08.2003 - A 4 B 849/02

    Inlaufsetzen der Klagefrist bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung eines

    Gegen das Urteil legte der Beteiligte die vom Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 9.10.2002 - A 4 B 148/02 - zugelassene Berufung ein.
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